Schweißerprüfungen, WPS & EN 1090

Wer darf Schweißerprüfungen abnehmen?

Kurz beantwortet

DIN EN ISO 9606-1 verlangt, dass Prüfstück und Prüfung von einem Prüfer oder einer Prüfstelle überwacht werden; das Zeugnis wird allein unter deren Verantwortung ausgestellt. Wer das sein darf, legt die Norm selbst nicht fest — das regeln Anwendungsnormen und EU-Richtlinien. Im Druckgerätebau der Kategorien II bis IV muss es eine unabhängige Stelle sein, im Stahlbau kann es die benannte Schweißaufsicht sein.

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Was die EN ISO 9606-1 verlangt

Die Norm kennt zwei Rollen: den Prüfer als Person und die Prüfstelle als Organisation, jeweils benannt, um die Übereinstimmung mit der anzuwendenden Norm zu überprüfen. Das Schweißen der Prüfstücke ist von ihnen zu überwachen, die anschließenden Prüfungen sind zu verifizieren, und das Prüfstück trägt die Kennzeichnung von Prüfer und Schweißer. Ausgestellt wird das Zeugnis allein unter der Verantwortung des Prüfers oder der Prüfstelle.

Wer diese Rolle ausfüllen darf, sagt die Norm bewusst nicht; eine Liste zulässiger Stellen enthält sie nicht. Sie weist lediglich darauf hin, dass in bestimmten Fällen ein externer unabhängiger Prüfer gefordert sein kann.

Druckgeräte: nur unabhängige Stellen

Bei Rohrleitungen, unbefeuerten Behältern und Dampfkesseln entscheidet die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU. Nach Anhang I Nummer 3.1.2 wird die Zulassung von Arbeitsverfahren und Personal für Druckgeräte der Kategorien II, III und IV von einer zuständigen unabhängigen Stelle vorgenommen — nach Wahl des Herstellers eine benannte Stelle oder eine vom Mitgliedstaat anerkannte unabhängige Prüfstelle. Gelistet sind diese Stellen in der Datenbank der EU-Kommission für benannte Stellen (früher NANDO, heute Teil des Single Market Compliance Space). Die Qualifikation des Personals für die zerstörungsfreie Prüfung muss in den Kategorien III und IV von einer vom Mitgliedstaat anerkannten unabhängigen Prüfstelle gebilligt werden.

Stahlbau: auch die benannte Schweißaufsicht

Für den Stahlbau legt kein Regelwerk die Prüfstelle fest; üblich sind akkreditierte Prüfstellen. Daneben dürfen auch Schweißaufsichtspersonen des Betriebs als Prüfer tätig werden, wenn sie dafür benannt sind. Diese Benennung gilt nur für betriebseigene Schweißer; im Rahmen der Herstellerzertifizierung ist sie gegenüber der Zertifizierungsstelle nachzuweisen und im Zertifikat zu bestätigen, etwa nach DIN EN 1090-1 oder DIN EN 15085-2. Schweißer anderer Betriebe darf eine so benannte Schweißaufsicht nicht prüfen.

Unabhängig davon verlangen Auftraggeber häufig vertraglich das Zeugnis einer externen Prüfstelle. Diese Forderung steht über der Mindestanforderung der Norm.

Prüfen, bestätigen, verlängern — drei verschiedene Dinge

Die Halbjahresbestätigung der Gültigkeit darf die für die Schweißarbeiten verantwortliche Person unterschreiben, also in der Regel die Schweißaufsicht. Die Verlängerung nach Abschnitt 9.3 ist dagegen Sache des Prüfers oder der Prüfstelle, die Erstprüfung ohnehin. MTB Metall bietet Schweißerprüfungen an — Vorbereitung, Durchführung und Verlängerung; welcher Prüfer oder welche Prüfstelle die Prüfung im Einzelfall abnehmen muss, richtet sich nach Anwendungsnorm und Vertrag und wird vorab geklärt.

Das Wichtigste in Kürze

  • EN ISO 9606-1 fordert Prüfer oder Prüfstelle, legt aber nicht fest, wer das sein darf.
  • Bei Druckgeräten der Kategorien II bis IV muss eine unabhängige Stelle zulassen.
  • Im Stahlbau darf eine benannte Schweißaufsicht betriebseigene Schweißer prüfen.
  • Das Zeugnis wird allein unter der Verantwortung von Prüfer oder Prüfstelle ausgestellt.

Weitere Fragen dazu

Muss die Prüfstelle akkreditiert sein?

Die EN ISO 9606-1 selbst verlangt keine Akkreditierung. Anwendungsnormen, Verträge oder EU-Richtlinien können sie jedoch fordern; im Druckgerätebereich ist eine benannte oder anerkannte unabhängige Stelle zwingend.

Darf die eigene Schweißaufsicht die eigenen Leute prüfen?

Im Stahlbau ja, sofern sie dafür benannt ist und die Benennung gegenüber der Zertifizierungsstelle nachgewiesen und im Zertifikat bestätigt wurde. Für Schweißer anderer Betriebe reicht diese Benennung nicht aus.

Was ist der Unterschied zwischen benannter Stelle und Prüfstelle?

Eine benannte Stelle ist eine von einem Mitgliedstaat notifizierte Konformitätsbewertungsstelle. Prüfstelle ist der Begriff der Schweißerprüfungsnorm für die Organisation, die die Prüfung abnimmt und das Zeugnis verantwortet.

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