Qualität & Messtechnik

Wann ist ein Erstmusterprüfbericht (EMPB) erforderlich?

Kurz beantwortet

Ein EMPB ist immer dann fällig, wenn ein Teil erstmals unter serienmäßigen Bedingungen gefertigt wird — und zusätzlich nach jeder Änderung an Konstruktion, Werkstoff, Werkzeug, Fertigungsverfahren oder Fertigungsort, nach längerer Produktionsunterbrechung und bei einem Lieferantenwechsel. Ob und in welchem Umfang bemustert wird, legt der Kunde im Auftrag oder in der Qualitätssicherungsvereinbarung fest.

Die klassischen Anlässe für eine Erstbemusterung

Ein Erstmuster ist ein Teil, das erstmals unter serienmäßigen Bedingungen entstanden ist — mit den Werkzeugen, Vorrichtungen, Maschinen und Prozessparametern der späteren Fertigung. Der Erstmusterprüfbericht dokumentiert, dass dieses Teil alle Vorgaben der Zeichnung und der Spezifikation erfüllt.

  • Neuteil: erste Lieferung eines Bauteils oder einer Baugruppe.
  • Geänderte Konstruktion: neuer Zeichnungsindex, engere Toleranz, andere Oberflächenvorgabe.
  • Werkstoffwechsel oder ein neuer Vorlieferant für das Rohmaterial.
  • Neue oder überarbeitete Werkzeuge, Vorrichtungen und Formen.
  • Verlagerung der Fertigung an einen anderen Standort oder an einen anderen Unterlieferanten.
  • Geändertes Verfahren, etwa der Wechsel von einer Fräs- auf eine Drehfräsbearbeitung.
  • Produktionsunterbrechung über einen längeren, vertraglich festgelegten Zeitraum.

Was im Bericht steht

Der EMPB ist mehr als eine Maßliste. Üblich sind ein Deckblatt mit Teile- und Änderungsstand, eine vollständige Merkmalsliste mit Soll- und Istwerten, Werkstoff- und Oberflächennachweise sowie das Freigabeergebnis des Kunden. In stark geregelten Branchen kommen Prozessnachweise hinzu — etwa Angaben zur Prozessfähigkeit, zur Eignung der Prüfmittel sowie Festlegungen zu Verpackung und Kennzeichnung.

Grundlage ist immer eine merkmalsbezogene Zeichnung: Jedes Maß, jede Form- und Lagetoleranz und jede Oberflächenangabe wird nummeriert und einzeln nachgewiesen. Fehlt diese Nummerierung, entsteht Abstimmungsaufwand, der die Bemusterung unnötig verzögert.

Wann Sie die Bemusterung ausdrücklich beauftragen sollten

Eine Erstbemusterung ist keine gesetzliche Pflicht, sondern eine vertragliche Vereinbarung. Wer sie will, muss sie fordern — am besten schon in der Anfrage, denn Aufwand und Preis hängen spürbar davon ab. Sinnvoll ist sie bei sicherheitsrelevanten Teilen, bei engen Form- und Lagetoleranzen, vor dem Serienstart und immer dann, wenn mehrere Fertiger dasselbe Teil liefern sollen.

Für einfache Einzelteile genügt in der Regel ein Messprotokoll über die Funktionsmaße. Entscheidend ist, dass beide Seiten vor Fertigungsbeginn wissen, welcher Nachweis in welchem Umfang erwartet wird und wer ihn freigibt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein EMPB belegt, dass ein Teil unter Serienbedingungen alle Zeichnungsvorgaben erfüllt.
  • Anlässe sind Neuteile, Änderungen, Werkzeug- oder Standortwechsel und lange Produktionspausen.
  • Die Bemusterung ist Vertragssache — Umfang gehört in Anfrage und Bestellung.
  • Nummerierte Merkmale auf der Zeichnung beschleunigen jede Bemusterung erheblich.

Weitere Fragen dazu

Wer trägt die Kosten der Erstbemusterung?

Das ist Verhandlungssache und wird üblicherweise im Rahmenvertrag oder in der Qualitätssicherungsvereinbarung geregelt. In vielen Lieferbeziehungen kalkuliert der Fertiger den Aufwand in den Erstmusterpreis oder in eine einmalige Position ein. Wichtig ist, den Umfang vorher zu definieren, weil ein vollständiger Bericht mit Prozessnachweisen deutlich aufwendiger ist als eine reine Maßprüfung.

Was passiert, wenn die Erstmuster abgelehnt werden?

Der Kunde dokumentiert die Abweichungen, der Lieferant analysiert die Ursache und korrigiert den Prozess. Danach folgt eine erneute Vorlage, häufig als Teilbemusterung nur für die beanstandeten Merkmale. Bis zur Freigabe darf grundsätzlich keine Serienlieferung erfolgen, sofern der Kunde keine befristete Sonderfreigabe erteilt.

Ersetzt ein Werkstoffzeugnis den Erstmusterprüfbericht?

Nein. Ein Abnahmeprüfzeugnis nach EN 10204 belegt die Eigenschaften des eingesetzten Werkstoffs, nicht die Maßhaltigkeit des gefertigten Teils. Beide Nachweise ergänzen sich, das Zeugnis wird typischerweise als Anlage in den Erstmusterprüfbericht aufgenommen.

Ihr Bauteil konkret kalkulieren

Sie haben eine Zeichnung oder ein 3D-Modell und brauchen eine belastbare Aussage zu Machbarkeit, Werkstoff und Termin? Schicken Sie uns Ihre Unterlagen — wir melden uns mit einer konkreten Einschätzung.

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