Defence-Förderung & Politik
Was sind Dual-Use-Güter — und wann brauche ich eine Genehmigung?
Dual-Use-Güter sind Waren, Software und Technologie, die sich sowohl zivil als auch militärisch verwenden lassen. Ihre Ausfuhr aus der EU ist genehmigungspflichtig, sobald sie in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 gelistet sind. Auch nicht gelistete Güter können genehmigungspflichtig werden, wenn eine kritische Endverwendung bekannt oder mitgeteilt ist.
Passende Leistungen
Definition und Rechtsrahmen
Die Verordnung (EU) 2021/821 definiert Dual-Use-Güter als Güter einschließlich Software und Technologie, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können. Ausdrücklich erfasst sind auch Güter, die zur Entwicklung oder Herstellung von nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen und ihren Trägersystemen beitragen können.
Die Verordnung regelt Ausfuhr, Vermittlung, technische Unterstützung, Durchfuhr und Verbringung. Wichtig für Konstruktions- und Fertigungsbetriebe: Auch die Weitergabe von Technologie — etwa Fertigungsunterlagen, CAD-Daten oder Know-how — kann eine kontrollierte Handlung sein, ebenso die elektronische Übertragung.
Wann eine Genehmigung nötig wird
- Listung: Ist das Gut in Anhang I der Verordnung aufgeführt, ist die Ausfuhr aus dem Zollgebiet der Union genehmigungspflichtig.
- Catch-all: Auch nicht gelistete Güter werden genehmigungspflichtig, wenn die Behörde auf eine kritische Endverwendung hinweist — etwa Massenvernichtungswaffen oder militärische Endverwendung in einem Embargoland. Wer eine solche Verwendung selbst kennt, muss die Behörde unterrichten.
- Innergemeinschaftlich: Für die besonders sensiblen Güter des Anhangs IV gilt eine Genehmigungspflicht sogar innerhalb der EU.
- Digitale Überwachung: Für Überwachungstechnik bestehen zusätzliche Kontrollen.
Genehmigungsarten und Zuständigkeit
Die Verordnung kennt Einzel-, Global- und nationale allgemeine Ausfuhrgenehmigungen sowie allgemeine Ausfuhrgenehmigungen der Union für bestimmte Güter und Zielländer. Einzel- und Globalgenehmigungen gelten grundsätzlich bis zu zwei Jahre; bei Großprojekten kann die Behörde längere Laufzeiten festlegen. Einzelgenehmigungen setzen in der Regel eine Endverbleibserklärung voraus, in der der Empfänger Verwendung und Verbleib der Güter zusichert.
Praktisch heißt das für einen Fertigungsbetrieb: Wer ausschließlich innerhalb Deutschlands oder der EU an einen Auftraggeber liefert, ist meist gar nicht Ausführer. Sobald aber direkt exportiert wird oder Fertigungsunterlagen an einen Empfänger außerhalb der EU gehen, muss geprüft werden — und zwar vor der ersten Lieferung, nicht danach.
Zuständig ist in Deutschland das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), ergänzt um das nationale Außenwirtschaftsrecht mit Außenwirtschaftsgesetz, Außenwirtschaftsverordnung und Ausfuhrliste. Die Einstufung eines konkreten Bauteils ist Auslegungsarbeit an der Güterliste und gehört in fachkundige Hände — dieser Text ersetzt keine Exportkontrollberatung (Stand: Juli 2026).
Das Wichtigste in Kürze
- Dual-Use heißt: zivil und militärisch verwendbar — auch Software und Technologie zählen dazu.
- Gelistete Güter nach Anhang I sind bei der Ausfuhr aus der EU genehmigungspflichtig.
- Catch-all-Regeln können auch nicht gelistete Güter erfassen.
- Zuständig ist in Deutschland das BAFA; die Einstufung gehört in fachkundige Hände.
Weitere Fragen dazu
Ist eine Lieferung innerhalb Deutschlands genehmigungspflichtig?
In aller Regel nicht. Die Ausfuhrkontrolle setzt an der Ausfuhr aus dem Zollgebiet der Union an. Eine Ausnahme bilden die besonders sensiblen Güter des Anhangs IV, für die auch die Verbringung innerhalb der Union kontrolliert wird.
Wer trägt die Verantwortung für die Einstufung?
Der Ausführer. Er muss prüfen, ob das Gut gelistet ist, ob Catch-all-Tatbestände greifen und ob Sanktionslisten betroffen sind. In der Lieferkette geben Auftraggeber die Einstufung ihres Endprodukts häufig vor; verlassen sollte man sich darauf nur mit schriftlicher Bestätigung.
Sind einfache Frästeile Dual-Use-Güter?
Meist nicht. Gelistet sind in der Regel Güter mit bestimmten technischen Leistungsmerkmalen oder Werkstoffeigenschaften. Ein Serienteil aus Stahl oder Aluminium fällt selten darunter — die Prüfung bleibt aber im Einzelfall notwendig, besonders bei Sonderwerkstoffen und engen Toleranzen.
Verwandte Fragen
Ihr Bauteil konkret kalkulieren
Sie haben eine Zeichnung oder ein 3D-Modell und brauchen eine belastbare Aussage zu Machbarkeit, Werkstoff und Termin? Schicken Sie uns Ihre Unterlagen — wir melden uns mit einer konkreten Einschätzung.