Defence-Förderung & Politik
Dürfen Startups Direktaufträge bis 100.000 Euro vom Bund erhalten?
Ja. Seit dem 1. Juli 2026 gilt beim Bund eine Sonder-Direktauftragswertgrenze von 100.000 Euro für Vergaben an innovative Startups; die allgemeine Direktauftragsgrenze liegt bei 50.000 Euro. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen als Startup gilt — in der Regel bis vier Jahre nach Gründung — und eine innovative Leistung anbietet.
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Was ein Direktauftrag ist
Beim Direktauftrag beschafft die Vergabestelle ohne förmliches Verfahren: kein Teilnahmewettbewerb, keine Bekanntmachung, kein Bieterverfahren. Sie holt in der Regel ein Angebot ein und beauftragt unmittelbar. Maßgeblich ist der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer, nicht der später abgerechnete Betrag.
Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Gleichbehandlung bleiben trotzdem gültig. Eine Vergabestelle muss den Auftrag außerdem dokumentieren, darf ihn nicht künstlich aufteilen, um unter der Wertgrenze zu bleiben, und soll bei wiederkehrenden Beschaffungen zwischen den in Frage kommenden Anbietern wechseln.
Die beiden Wertgrenzen
| Fall | Wertgrenze (netto) |
|---|---|
| Direktauftrag des Bundes, allgemein | 50.000 € |
| Direktauftrag an innovative Startups | 100.000 € |
| Beschaffungen der Bundeswehr | bis zum jeweils einschlägigen EU-Schwellenwert nach § 106 Abs. 2 GWB |
Die Sonderwertgrenze für Startups ist zum 1. Juli 2026 parallel zum Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft getreten. Zusätzlich wurden bürokratiearme, bilaterale Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb mit Startups erleichtert (Stand: Juli 2026).
Voraussetzungen und Grenzen
Die höhere Grenze gilt nicht für jedes junge Unternehmen. Erfasst sind Startups bis vier Jahre nach Gründung, und die Leistung muss innovativ sein. Ein klassischer Lohnfertigungsauftrag über Standardteile fällt üblicherweise nicht darunter — dort bleibt es bei der allgemeinen Grenze von 50.000 Euro.
Wichtig ist auch: Die Regelung begründet keinen Anspruch. Sie erlaubt der Vergabestelle den vereinfachten Weg, verpflichtet sie aber nicht. Wer davon profitieren will, muss sichtbar sein — über Marktkonsultationen, Lieferantenportale und den direkten Kontakt zu den Bedarfsstellen.
Ergänzend wurden bilaterale Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb mit Startups erleichtert. Damit kann eine Vergabestelle auch oberhalb der Direktauftragsgrenze mit einem einzelnen jungen Unternehmen verhandeln, statt ein vollständiges Verfahren aufzusetzen — vorausgesetzt, die vergaberechtlichen Voraussetzungen liegen vor und die Entscheidung ist dokumentiert.
Das Wichtigste in Kürze
- Sonderwertgrenze 100.000 Euro für innovative Startups, seit 1. Juli 2026 in Kraft.
- Allgemeine Direktauftragsgrenze des Bundes: 50.000 Euro netto.
- Startup-Eigenschaft heißt in der Regel: bis vier Jahre nach Gründung, innovative Leistung.
- Die Regelung ist ein Ermessensspielraum der Vergabestelle, kein Anspruch des Unternehmens.
Weitere Fragen dazu
Gilt die Wertgrenze pro Auftrag oder pro Jahr?
Pro Auftrag, bezogen auf den geschätzten Nettoauftragswert. Eine künstliche Aufteilung eines größeren Vorhabens in mehrere Kleinaufträge, nur um unter der Grenze zu bleiben, ist unzulässig und ein klassischer Vergabefehler.
Was gilt für Beschaffungen der Bundeswehr?
Dort gilt eine eigene Systematik. Maßgeblich ist der jeweils einschlägige EU-Schwellenwert nach § 106 Absatz 2 GWB: Unterhalb davon ist das europäische Vergaberecht nicht anwendbar, und die Bundeswehr kann im Rahmen des Haushaltsrechts stark vereinfacht beschaffen (Stand: Juli 2026).
Profitieren auch etablierte Mittelständler davon?
Von der Startup-Sonderwertgrenze nicht — sie ist an das Alter des Unternehmens geknüpft. Von der allgemeinen Grenze von 50.000 Euro und den vereinfachten Nachweispflichten des Vergabebeschleunigungsgesetzes profitieren dagegen alle Bieter.
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